BFSG 2025: Barrierefreiheit ist ab Juni verpflichtend für digitale Services. Anforderungen, Compliance-Check und Lösungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie 2019/882 umsetzt, ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich. Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten – nicht als zukünftige Anforderung, sondern als aktuelles Compliance-Thema. Was die Umsetzung konkret bedeutet und wie Sie Ihre Digitalisierung an die neuen Anforderungen anpassen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist das BFSG und warum ist es wichtig?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde entwickelt, um digitale Ungleichheit abzubauen. Menschen mit Behinderungen – sei es Sehbeeinträchtigung, Hörverlust oder motorische Einschränkungen – haben oft Schwierigkeiten, digitale Inhalte zu nutzen. Das BFSG verpflichtet Unternehmen, diese Barrieren aktiv zu beseitigen.
Die Richtlinie 2019/882 der Europäischen Union ist die Rechtsgrundlage. Sie gilt für alle Mitgliedstaaten und schafft verbindliche Anforderungen. Deutschland setzt diese durch das BFSG um. Die Vorteile sind vielfältig: Unternehmen erreichen mehr Kunden, verbessern ihre Suchmaschinenoptimierung und zeigen gesellschaftliches Engagement. Bei Greenstein Designagentur in Hildesheim beraten wir Unternehmen regelmäßig bei der Implementierung barrierefreier Lösungen.
WCAG 2.1 AA – Das Regelwerk verstehen
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist der internationale Standard für Barrierefreiheit. Die Norm 2.1 in Level AA ist die Anforderung des BFSG. Das klingt technisch, ist aber praktisch umsetzbar.
WCAG 2.1 AA umfasst vier Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen sichtbar, lesbar oder hörbar sein
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein (Tastaturnavigation)
- Verständlichkeit: Texte, Navigation und Eingaben müssen verständlich sein
- Robustheit: Der Code muss mit Hilfstechnologien kompatibel sein
Konkrete Anforderungen sind beispielsweise: Bilder benötigen Alt-Texte, Videos müssen Untertitel haben, die Farbkontraste müssen stimmen (Mindestkontrast 4,5:1 für normalen Text), und die Textgröße muss auf 200% vergrößerbar sein. Eine barrierefreie Website mit modernem Webdesign ist nicht nur eine Compliance-Frage, sondern auch ein USP.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für eine breite Palette von Organisationen. Privatunternehmen im E-Commerce, im Dienstleistungssektor und im B2B sind ebenso betroffen wie Behörden und öffentliche Einrichtungen. Es gibt allerdings Ausnahmen für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die erst später verpflichtet werden.
Besonders relevant ist das BFSG für: Online-Shops, Websites von Handwerksbetrieben, Finanzinstitute, Reise- und Ticketing-Anbieter, Media-Plattformen und öffentliche Verwaltungsportale. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, kontaktieren Sie uns unter /kontakt/ – wir helfen Ihnen bei der Einordnung.
Fristen und Übergangsregelungen
Die zentrale Frist war eindeutig: 28. Juni 2025. Diese Deadline ist nun erreicht, und die folgenden Fristen sind aktuell:
- 28. Juni 2025: Zentrale Frist für die meisten Privatunternehmen
-
- Juni 2030: Verkehrsmittelanbieter erhalten Aufschub
- Micro-Unternehmen: Nicht reguliert
- KMU (10–249 Mitarbeiter): Gilt uneingeschränkt
Die Deadline ist passé – jetzt geht es um schnelle Umsetzung und Konformität. Unternehmen sollten unverzüglich prüfen, ob ihre Website und Apps WCAG 2.1 AA konform sind. Eine externe Audit ist sinnvoll, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Bußgelder abzuwenden.
Praktische Maßnahmen zur Umsetzung
Mit der richtigen Strategie ist die Umsetzung machbar. Hier sind die wichtigsten Schritte:
Schritt 1: Audit durchführen – Lassen Sie Ihre Website durch einen Expert überprüfen. Tools wie WAVE, aXe oder Lighthouse geben erste Hinweise. Ein Manual-Audit offenbart aber tiefergehende Probleme.
Schritt 2: Prioritäten setzen – Nicht alles kann sofort gelöst werden. Beheben Sie zunächst die kritischen Mängel: Alt-Texte, Kontraste, Tastaturnavigation, semantisches HTML.
Schritt 3: Content verbessern – Einfache Sprache, klare Struktur, kurze Absätze und aussagekräftige Überschriften helfen allen Nutzern.
Schritt 4: Technische Implementierung – Dies ist der aufwändigste Teil. Frontend-Entwickler müssen ARIA-Labels ergänzen, die HTML-Struktur korrigieren und JavaScript-Komponenten testen.
Schritt 5: Testing mit realen Nutzern – Blinde Nutzer mit Screenreadern, Menschen mit Motorik-Einschränkungen und andere sollten Ihre Website testen.
Bei Greenstein Designagentur in Hildesheim unterstützen wir Sie mit professionellem barrierefreiem Webdesign und einer durchdachten Strategie.
Strafen und Haftung
Non-Compliance hat Konsequenzen. Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro für Privatunternehmen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Klagen durch Interessenverbände und einzelne Nutzer. Eine klage kostet Zeit, Geld und Reputation.
Das BFSG schafft also nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine finanzielle Notwendigkeit zur Compliance.
Fazit und nächste Schritte
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist keine Option mehr – es ist Pflicht. Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist umsetzbar und lohnt sich. Sie erleichtern Leben, erweitern Ihre Zielgruppe und verbessern nebenbei auch Ihre SEO.
Handeln Sie jetzt. Machen Sie heute einen Audit, identifizieren Sie die Lücken und beginnen Sie mit der Umsetzung. Die Zeit bis Juni 2025 wird schnell vorbeigehen. Benötigen Sie professionelle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie sicher durch die Umstellung auf eine barrierefreie Digital-Strategie.